Modalitäten
Allgemeines: Musikschule Fröhlich Bochum / Ute Hildebrand
Kursbeginn / Einstieg / Ferien:
Für die Kurse Baby-MusiKids, MusiKids und MusiKunde gibt es jeweils trimesterweise ein neues Thema. Die Trimester finden wie folgt statt:
1. Jahrestrimester: 1. Januar bis 30. April
2. Jahrestrimester: 1. Mai bis 31. August
3. Jahrestrimester: 1. September bis 31. Dezember
Alle Kurse finden zu denen im Stundenplan angekündigten Zeiten statt. Ein Einstieg in die Kurse: Baby-MusiKids, MusiKids und MusiKunde ist jederzeit möglich. Die Melodikakurse für Vorschul- und Schulkinder, beginnen jeweils im Mai/Juni und bei Bedarf im September/Oktober eines Jahres. Ein späterer Einstieg ist nur nach Rücksprache möglich. Die Akkordeonkurse für Schulkinder beginnen ebenfalls im Mai.
Während der Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Kostenlose Probestunden:
Ein Termin für eine kostenlose Probestunde kann jederzeit in allen Kursen vereinbart werden. Pro Kind wird i.d.R. eine kostenlose Probestunde angeboten. Nach der Stunde erfolgt ein ausführliches Gespräch mit den Eltern, die gemeinsam mit dem Lehrer über eine Anmeldung entscheiden. Der Unterricht bei BabyMusikids und MusiKids findet (außer bei Direktangebot für Ü2 Kinder in der Kita) mit Begleitperson statt. Der MusiKunde-, Melodika- und Akkordeonunterricht findet immer ohne Eltern statt. Bei den Eltern/Mitmachstunden und Auftritten haben alle Eltern die Möglichkeit ihr Kind in der Gruppe musizieren zu sehen.Wartelisten:
Sollte es bei einem Kurs aufgrund großer Nachfrage bereits eine Warteliste geben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir teilen Ihnen gerne mit, ab wann Sie mit einem freien Platz rechnen können. Sie können unter der Rubrik Stundenplan jeweils ersehen, ob noch Plätze im Kurs verfügbar sind.Keine Veröffentlichung von Fotos/Videos im Internet:
Wir bitten aus aktuellem Anlass nochmals alle Eltern unserer Schüler, KEINE Fotos oder Videos von Veranstaltungen der Musikschule Fröhlich Bochum ins Internet (Facebook, Youtube, Instagram, etc.) zu stellen. Alle Fotos und Videomitschnitte sind nur für den Privatgebrauch bestimmt. Auch von Seiten der Musikschule Fröhlich Bochum werden keine Fotos unserer Schüler im Internet veröffentlicht.Krankheit:
Bei Krankheit oder dem Verdacht einer Erkrankung Ihres Kindes, bitten wir alle Eltern das Kind NICHT zum Musikunterricht zu schicken!
Als Faustregeln sind zu beachten:
1. Ist das Kind zu krank für den Kindergarten oder die Schule, kann es auch die Musikschule NICHT besuchen.
2. Sind sie sich nicht sicher, ob Ihr Kind (schon wieder) fit genug für den Unterricht ist, lassen Sie es lieber noch einmalig aussetzen, damit es niemand anderen anstecken kann.
3. Fieber sollte mindestens 24 Stunden verschwunden sein, bevor das Kind wieder am Unterricht teilnehmen darf.
4. Hat Ihr Kind eine Durchfallerkrankung oder hat es am Tag des Musikschulunterrichts erbrochen, kann es nicht am Unterricht teilnehmen.
5. Bei starkem Husten oder Fließschnupfen ist eine Teilnahme am Unterricht ebenfalls nicht möglich.
6. Bei meldepflichtigen Erkrankungen ist auch die Musikschule unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7. Bei Verdacht auf eine CORONA Infektion bei einem Schüler oder dessen Familie, oder dem Auftauchen von Corona ähnlichen Symptomen MUSS die Musikschulleitung (Ute Hildebrand) unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.Ausschluss von kranken Kindern:
Die Kursleitung behält sich das Recht vor, kranken Kindern - zum Schutz aller anderen Teilnehmer - die Teilnahme am Musikunterricht zu verweigern, sie ggf. in der Kindergartengruppe zu lassen, bzw. die Eltern umgehend zu benachrichtigen um sie abholen zu lassen.Kündigungsfristen:
Eine Kündigung in der Musikschule Fröhlich Bochum, Inh. Ute Hildebrand, ist jeweils nach einem Jahr möglich. Sie muss bis spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Termin in schriftlicher Form bei der Musikschule Fröhlich, Inh. Ute Hildebrand, Parkstr. 24, 44866 Bochum vorliegen.
Für Kinder, die im laufenden Jahr mit der Schule beginnen und die ab Mai keinen weiterführenden Melodikakurs besuchen, besteht für MusiKundekurse folgende Regelung: Der Musikschulvertrag endet automatisch mit dem Kindergartenjahr zum 31. Juli.
Ausnahmen zu einem früheren Termin sind nicht möglich.Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT):
Die Musikschule Fröhlich Bochum ist offizieller Anbieter für Bildung und Teilhabe- (BuT) Leistungen der Städte Bochum, Essen und Gelsenkirchen. Die Leistungen in Höhe von 15 Euro monatlich können (bei einem Anspruch auf Leistungendes Jobcenters) beim jeweiligen Jobcenter oder ggf. Jugendamt für das teilnehmende Kind beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den gelben Durchschlag des Unterrichtsvertrages, sowie eine schriftliche Bescheinigung der Musikschule Fröhlich, dass Ihr Kind am entsprechenden Musikunterricht teilnimmt. Die Leistungen werden in den meisten Fällen an den Leistungsanbieter (Musikschule) ausgezahlt und dann rückwirkend erstattet. Eine Verrechnung der Leistung mit dem Beitrag ist nur bei einer Erstattung im Voraus seitens des Jobcenters üblich. Die Übernahmeerklärung muss der Musikschule in Form eines Bescheides vorliegen. Bis zur Erstattung, belegt durch einen Bescheid, auf das Konto der Musikschule Fröhlich, Bochum ist der volle Beitrag fällig.Lastschriftverfahren/Mahnungen:
Wir arbeiten mit dem SEPA Lastschriftverfahren. Hierbei wird die Kursgebühr, gemäß der, mit Unterschrift des Vertrages erteilten Einzugsgenehmigung monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Die Buchung erfolgt jeweils um dem 10. eines Monats. Sollte die Anmeldung zum Musikunterricht erst im Laufe des Monats erfolgen, so wird die anteilige Kursgebühr im nächsten Monat zusammen mit dem regulären Kursbeitrag fällig.
Achtung: Für jede Rückbuchung durch die Bank werden automatisch 3 Euro fällig, die vom Schuldner zu tragen sind.
Sollte der Kursbetrag zuzüglich der Rückbuchungsgebühr nicht innerhalb einer Woche nach erfolgter Rückbuchung auf dem Konto der Musikschule eingehen, so wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Euro fällig. Geht die Buchung der Monatsgebühr mehr als 2 Mal durch die Bank zurück, oder wird sogar widerrechtlich widerrufen, so behält sich die Musikschule vor, Vorkasse zum 1. eines Monates zu verlangen und kann den Schüler bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Kursgebühr vom Unterricht ausschließen.Unterrichtsausfall/Unterrichtsversäumnisse:
Wird der angebotene Unterricht aus Gründen, die der Schüler oder seine Eltern zu vertreten haben nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder Erstattung eines anteiligen Entgeltes. Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, werden wir uns bemühen, die Unterrichtsstunden nachzuholen und teilen Ihnen die Nachholtermine rechtzeitig schriftlich mit.
Ist ein Nachholtermin nicht möglich, gilt folgende Regelung: Wenn innerhalb eines Kalenderjahres mehr als zwei Unterrichtsstunden (Ferien und Feiertage ausgenommen) lehrerbedingt ausfallen, wird nach Rücksprache pro weitere ausgefallene Unterrichtsstunde 1/4 des Monatsbeitrages erlassen.Unterrichtsausfall durch Veranstaltungen / Fortbildungen in Kindergärten / höhere Gewalt - Unwetterwarnungen:
Leider kommt es immer mal wieder vor, dass in den Kitas und Kindergärten, die wir besuchen an den Tagen, an denen eigentlich der Musikunterricht stattfinden sollte, Veranstaltungen geplant sind. Dies können Ausflüge, Feiern oder Fortbildungen sein. Wir haben keinen Einfluss auf diese internen Entscheidungen. Da aufgrund des engen Stundenplans in der Musikschule in diesen Fällen keine Ausweichtermine angeboten werden können, muss der Unterricht an diesen Tagen LEIDER offiziell entfallen. In Ausnahmefällen ist es nach vorheriger Absprache möglich in der gleichen Woche an einem anderen Kurs der Musikschule in unseren Familienzentren teilzunehmen. Wir bemühen uns in jedem Fall den Unterrichtsstoff in gekürzter Fassung mit in die Nachfolgestunde aufzunehmen und dort die Unterrichtslektion zu verteilen. Das gleiche gilt für Unwetterwarnungen, starken Schneefall oder Blitzeis. An solchen Tagen fällt der Unterricht, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten aus, die Eltern werden durch die Kindergartenleitung / oder die Musikschule rechtzeitig informiert.