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Musikschule Fröhlich
Kathrin Buffleb

Platanenring 43
14547 Beelitz
Deutschland
Tel.: +49 (0) 162 / 422 49 20

Musikschule Fröhlich <br/>Kathrin Buffleb

Modalitäten

Allgemeines

  1. Kursbeginn / Einstieg / Ferien:

    Für die Kurse Baby-MusiKids, MusiKids und MusiKunde gibt es jeweils trimesterweise ein neues Thema. Die Trimester finden wie folgt statt:
    1. Jahrestrimester: 1. Januar bis 30. April
    2. Jahrestrimester: 1. Mai bis 31. August
    3. Jahrestrimester: 1. September bis 31. Dezember

    Ein Einstieg in die oben genannten Kurse ist jederzeit möglich.

    Ein Einstieg in die Melodikakurs ist im Mai und im September / Oktober eines Jahres möglich. Ein späterer Einstieg ist nur nach Rücksprach möglich. Gleiches gilt für die Akkordeonkurse.

    Während der Ferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.

  2. kostenlose Probestunden:

    Ein Termin für eine kostenlose Probestunde kann jederzeit in allen Kursen vereinbart werden. Pro Kind wird in der Regel eine kostenlose Probestunde angeboten.

    Nach der Stunde erfolgt ein ausführliches Gespräch mit den Eltern, die gemeinsam mit dem Lehrer über eine Anmeldung entscheiden.

    Der Unterricht für die Kurse BabyMusiKids und MusiKids findet mit einer Begleitperson (Eltern) statt.

    Der Unterricht für die Kurse MusiKunde, Melodika und Akkordeon findet immer ohne Eltern statt.

  3. keine Veröffentlichung von Fotos / Videos im Internet:

    Wir bitten aus aktuellem Anlass alle Eltern unserer Schüler, KEINE Fotos oder Videos von Veranstaltungen der Musikschule Fröhlich ins Internet (Facebook, Youtube, Instagram, etc.) zu stellen. Alle Fotos und Videomitschnitte sind nur für den Privatgebrauch bestimmt.

  4. Kündigungsfristen:

    Eine Kündigung in der Musikschule Fröhlich, Inh. Kathrin Buffleb, ist jeweils nach einem Jahr möglich. Sie muss bis spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Termin in schriftlicher Form bei der Musikschule Fröhlich, Inh. Kathrin Buffleb, Platanenring 43, 14547 Beelitz vorliegen.

    Gern können Sie die Kündigungsfristen aber nochmals in der Schulsatzung, die sich auf der Rückseite Ihrer Anmeldung befindet, nachlesen.

  5. Leistungen für Bildung und Teilhabe:

    Informationen zu dem Thema können sie über folgenden Link erhalten: Leistungen für Bildung und Teilhabe

  6. Lastschriftverfahren / Mahnungen:

    Wir arbeiten mit dem SEPA Lastschriftverfahren. Hierbei wird die Kursgebühr, gemäß der mit Unterschrift des Vertrages erteilten Einzugsgenehmigung, monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

    Die Buchung erfolgt jeweils um dem 15. eines Monats.

    Sollte die Anmeldung zum Musikunterricht erst im Laufe des Monats erfolgen, so wird die anteilige Kursgebühr im nächsten Monat zusammen mit dem regulären Kursbeitrag fällig.
    Achtung: Für jede Rückbuchung durch die Bank werden automatisch 3 Euro fällig, die vom Schuldner zu tragen sind. 
    Sollte der Kursbetrag zuzüglich der Rückbuchungsgebühr nicht innerhalb einer Woche nach erfolgter Rückbuchung auf dem Konto der Musikschule Fröhlich eingehen, so wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Euro fällig. Geht die Buchung der Monatsgebühr mehr als 2 Mal durch die Bank zurück, oder wird sogar widerrechtlich widerrufen, so behält sich die Musikschule Fröhlich vor, Vorkasse zum 1. eines Monates zu verlangen und kann den Schüler bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Kursgebühr vom Unterricht ausschließen. 

  7. Unterrichtsausfall / Unterrichtsversäumnisse:

    Wird der angebotene Unterricht aus Gründen, die der Schüler oder seine Eltern zu vertreten haben, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Unterrichtsersatz oder Erstattung eines anteiligen Entgeltes. 
    Fällt der Unterricht aus Gründen, die von der Musikschule zu vertreten sind aus, gilt folgende Regelung: Die entfallene Unterrichtsstunde wird in den Ferien nachgeholt. Die Termine werden dann jeweils schriftlich mitgeteilt.

  8. Unterrichtsausfall durch Veranstaltungen / Fortbildungen in Kindergärten / höhere Gewalt - Unwetterwarnungen:

    Es kommt immer mal wieder vor, dass in den Kindergärten und Schulen, die wir besuchen, an den Tagen, an denen der Musikunterricht stattfinden sollte, Veranstaltungen geplant sind. Dies können Ausflüge, Feiern oder Fortbildungen sein. Wir haben keinen Einfluss auf diese internen Entscheidungen! Da aufgrund des engen Stundenplans in der Musikschule in diesen Fällen keine Ausweichtermine angeboten werden können, muss der Unterricht an diesen Tagen LEIDER entfallen. Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Absprache in der gleichen Woche an einem anderen Kurs teilzunehmen. Wir bemühen uns in jedem Fall den Unterrichtsstoff in gekürzter Fassung mit in die Nachfolgestunde aufzunehmen und dort die Unterrichtslektion zu verteilen. Das gleiche gilt für Unwetterwarnungen, starken Schneefall oder Blitzeis. An solchen Tagen fällt der Unterricht um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten aus, die Eltern werden durch die Kindergarten-/Schulleitung / oder die Musikschule rechtzeitig informiert.

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